Garantiezins & Lebensversicherung
Der Garantiezins einer Lebensversicherung ist ein fester Teil der Ablaufleistung. Er gibt den Mindestertrag für das eingesetzte Kapital bei einer Kapital Lebensversicherung an.
Das eingesetzte Kapital ist die Summe aller geleisteten Sparanteile. Der Sparanteil ist der Anteil an der Prämie, der in die Versicherungssumme der Kapital Lebensversicherung einfließt.
Daneben müssen aus den Beiträgen noch der Risikoanteil sowie Verwaltungskosten und Provisionen aufgebracht werden. Diese Kosten können die Beitragsrendite um etwa 20 % verringern.
Garantiezins ist Höchstrechnungszins
Die richtige Bezeichnung für die Garantieverzinsung einer Lebensversicherung lautet eigentlich Höchstrechnungszins.
Der Höchstrechnungszins bestimmt verbindlich den Zinssatz, den Lebensversicherungen maximal für die Deckungsrückstellungen zugrunde legen dürfen. Anders ausgedrückt: Der mit den Kunden einer Lebensversicherung fest vereinbarte Zinssatz darf den Höchstrechnungszins nicht übersteigen.
Weitere Ertragsbestandteile wie Überschussbeteiligungen und Schlussboni werden bei Vertragsschluss nicht garantiert sondern nur geschätzt.
Der Garantiezins einer Lebensversicherung ist also der Mindestbetrag der zu erwartenden Erträge.
Der Höchstrechnungszins wird für Lebensversicherungen nach Paragraph 2 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen festgesetzt.
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Er beträgt höchstens 60 % der Umlaufrenditen zehnjähriger Staatsanleihen im gesamten Euroraum, also nicht nur in Deutschland. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festgesetzt.
Der Zweck dieser Regelung ist nicht in erster Linie der Anlegerschutz. Vielmehr soll durch die Festsetzung eines Garantiezinses bei Lebensversicherungen die Funktionsfähigkeit des Versicherungswesens geschützt werden.
Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Versicherungen im Wettbewerb um neue Kunden zu hohe und riskante Renditen garantieren und sich dadurch gegebenenfalls selbst ruinieren.
Die Entwicklung der Garantieverzinsung
Die Garantieverzinsung einer Lebensversicherung (der Höchstrechnungszins) ist seit den neunziger Jahren kontinuierlich gesunken. Besonders die Finanzkrise und die seitdem bestehende Niedrigzinsphase haben sich negativ ausgewirkt.
Betrug der Garantiezins in den neunziger Jahren noch 3 – 4 %, waren es 2011 gerade noch 2,25 % und im Jahr 2012 werden es nur noch 1,75 % sein.
Die beständig fallenden Garantiezinsen und geringere Überschussbeteiligungen wegen der negativen Entwicklung der Finanzmärkte lassen Neuabschlüsse gegenwärtig weniger attraktiv erscheinen.
Allerdings soll die Beitragsrendite, errechnet aus Garantiezinsen zuzüglich Überschussbeteiligungen und Schlussboni, im Schnitt immer noch knapp 4 % betragen, sofern der Vertrag ordnungsgemäß zu Ende geführt wird.
Gesamtrendite entscheidend
Anleger, die sich für eine Kapital Lebensversicherung entscheiden, sollten sich nicht allein vom Garantiezins der Lebensversicherung leiten lassen.
Wichtig ist die Gesamtrendite, die maßgeblich von Überschüssen und Schlussboni bestimmt wird. Es kommt also darauf an, eine Lebensversicherung mit Erfolg versprechender Anlagestrategie zu finden.
Natürlich kann keiner die Zukunft vorhersehen, aber Anhaltspunkte sind eine günstige Kostenstruktur und die Renditeergebnisse der Vergangenheit. Darauf kommt es mehr an als auf den gegenwärtigen Garantiezins einer Lebensversicherung.
