Lebensversicherungen verkaufen
Nach Schätzungen werden über die Hälfte der Kapitallebensversicherungen in Deutschland durch Kündigung vorzeitig beendet. Bei einer Kündigung müssen die Versicherungsnehmer sich mit dem geringen Rückkaufswert zufrieden geben.
Was viele nicht wissen, es gibt eine bessere Alternative zur Kündigung: Den Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt.
Wer sich entschließt, seine Lebensversicherung zu verkaufen anstatt sie nach einer Kündigung an den Versicherer zurückzugeben, kann mit einem höheren Erlös als dem Rückkaufswerte rechnen.
Wie wird der Verkauf vollzogen?
In Deutschland gibt es seit einigen Jahren institutionelle Anleger, die Lebensversicherungen kaufen. Bekannte Aufkäufer sind cash.life AG, Deutscher Policenmakler, LV 2 Concept, LifeFinance und AGIS AG.
Die Käufer unterbreiten ein Angebot. Möchte der Versicherungsnehmer dieses Angebot akzeptieren, wird der Kauf in der Regel durch Abtretung der Ansprüche des Versicherungsnehmers an den Käufer vollzogen und zwar gegen Auszahlung des Kaufpreises.
Risikoanteil kann beim Verkäufer bleiben
Der Käufer tritt jetzt an die Stelle des verkaufenden Versicherungsnehmers. Er zahlt die zukünftigen Prämien und erhält die Ablaufleistung am Ende des Versicherungsvertrages.
Ist mit einer Kapitallebensversicherung eine Risikoversicherung auf den Todesfall verknüpft, kann der Risikoanteil erhalten bleiben. Gegebenenfalls verringert sich aber die auf den Todesfall vereinbarte Versicherungssumme, wenn Anteile darauf im Kaufpreis enthalten sind.
Der Versicherungsnehmer ist Eigentümer seiner Lebensversicherung. Er kann mit der Police machen was er will. Er kann sie ruhen lassen, kündigen, beleihen und die Lebensversicherung natürlich auch verkaufen.
Zustimmung des Versicherers nicht erforderlich
Der Lebensversicherer kann den Verkauf der Lebensversicherung nicht verhindern. Er braucht also der Voräußerung nicht zuzustimmen.
Einwilligen muss der Lebensversicherer aber in den Austausch des Versicherungsnehmers. Diese Einwilligung, dass nun statt des Verkäufers der Policenaufkäufer Versicherungsnehmer ist, erteilt nur eine Minderheit der Versicherungsgesellschaften. Durch sie wird der Verkauf erleichtert und beschleunigt.
Zusätzliche Informationen zur Verwertung von Lebensversicherungen:
- Kapitallebensversicherung beleihen und Policenkredit.
- Verpfändung und Abtretung der Lebensversicherung.
Wird die Einwilligung versagt, hat das aber letztlich auf den Verkauf keinen Einfluss. In den überwiegenden Fällen wird der Verkauf der Lebensversicherung sowieso durch Abtretung der Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Versicherungsgesellschaft an den Policenkäufer vollzogen. Die Abtretung kann der Lebensversicherer nicht verhindern.
Voraussetzungen für den Verkauf & Sonderfälle
Nicht alle Arten von Lebensversicherungen lassen sich verkaufen. Reine Risikolebensversicherungen sind unverkäuflich. Auch Direktversicherungen können nicht verkauft werden.
Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen möchte, wird bei der überwiegenden Anzahl der Policenaufkäufer ebenfalls auf taube Ohren stoßen.
Allerdings bietet seit kurzem der Policenhändler cash Life die Möglichkeit, auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Restlaufzeiten bis zu 15 Jahren zu verkaufen. Der Rückkaufswert sollte wenigstens 20.000 € betragen.
Eine klassische Kapitallebensversicherung zu verkaufen, ist hingegen kein Problem, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt.
Verträge über weniger als 10.000 € lassen sich nur sehr schwer an den Mann bringen. Grundsätzlich werden außerdem Lebensversicherungen nur dann verkauft, wenn die Restlaufzeit höchstens 15, manchmal 25 Jahre und der Rückkaufswert wenigstens 5.000 € betragen.
Für den Verkauf eignet sich demnach eine Lebensversicherung besonders, wenn die Restlaufzeit kurz und der Rückkaufswert hoch ist.
Einige Policenkäufer akzeptierten Lebensversicherungen nur von bestimmten Versicherungsgesellschaften. Produkte kleinerer Lebensversicherer werden abgelehnt.
Ist die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegt, kann man sie trotzdem verkaufen.
Bei einer Beitragsfreistellung kann ein besserer Kaufpreis erzielt werden, wenn der Inhaber die Beitragszahlungen vor Verkauf wieder aufnimmt. Im Falle einer Sicherheitsabtretung muss der Kreditgeber zustimmen. Die dadurch verursachten Verwaltungskosten trägt der Verkäufer.
Abwicklung
Kapitallebensversicherungen zu verkaufen ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Der Versicherte überlässt dem Policenkäufer eine Kopie des Versicherungsvertrages und füllt einen Fragebogen aus.
Der Käufer prüft den Lebensversicherungsvertrag und unterbreitet ein Angebot. Akzeptiert der Verkäufer die Bedingungen, kommt der Verkauf der Lebensversicherung zustande.
Viele Policenkäufer ermöglichen die für den Verkauf erforderliche Datenerfassung über Onlineformulare. Die weitere Abwicklung des Verkaufs der Lebensversicherung geschieht dann auf dem Postweg unter Nutzung des PostIdentverfahrens.
Der Verkäufer muss das Original des Versicherungsscheins und eine Ausweiskopie zur Verfügung stellen. Der Policenkäufer liefert die Vordrucke für eine Vollmacht, den Kaufvertrag und gegebenenfalls den Treuhändervertrag.
Einige Policenkäufer wickeln die Kaufverträge über Treuhänder ab, die ohne Zusatzkosten für den Verkäufer eingeschaltet werden.
Wird mit der Versicherungspolice ein Darlehen besichert, benötigt der Käufer auch den Darlehensvertrag. Verlangt der Darlehensgeber die Kaufabwicklung über einen Treuhänder, trägt dafür der Verkäufer die Kosten.
Keine effektiven Vergleichsrechner
Policenkäufer prüfen jeden einzelnen Lebensversicherungsvertrag gesondert. Wegen der Kompliziertheit von Kapitallebensversicherungen gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern es werden individuelle Angebote erstellt.
Deswegen ist es nicht möglich, einen Vergleichsrechner zur Durchführung eines Kaufpreisvergleichs einzusetzen. Es empfiehlt sich daher, ein paar konkrete Angebote von unterschiedlichen Policenkäufern einzuholen.
Vorteile
Kapitalbildende Lebensversicherungen sind auf lange Laufzeiten angelegt, damit eine halbwegs akzeptable Rendite erwirtschaftet werden kann. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig beendet, muss immer mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen.
Durch den Verkauf der Lebensversicherung können diese Einbußen jedoch gegenüber einer Kündigung verringert werden.
Kaufpreis höher als Rückkaufswert
Bei einer Kündigung wird der durch Stornogebühren und nicht amortisierte Vertragskosten und Provisionen verminderte Rückkaufswert an den Versicherten ausgezahlt. Häufig ist dies weniger als der Gesamtbetrag der geleisteten Beiträge.
Policenkäufer bieten einen Kaufpreis, der höher ist als der Rückkaufswert. Sie beteiligen den Verkäufer damit an dem Gewinn, der ihnen durch die ordnungsgemäße Beendigung der Lebensversicherung zufließt.
Durch die Weiterleistung der Prämien wird auch der Sparanteil in voller Höhe eingezahlt. Dadurch erhält der Policenkäufer den vollständigen Garantiezins und die ungekürzte mögliche Überschussbeteiligung.
Policenkäufer erhöhen ihren Gewinn außerdem, indem sie die Prämienzahlungen gegebenenfalls umstellen, zum Beispiel von einem monatlichen Zahlungsrhythmus in eine jährliche Beitragszahlung.
Die möglichen Verkaufserlöse sind von Aufkäufer zu Aufkäufer unterschiedlich. Im Normalfall liegen sie zwischen 7 % und 10 % über dem Rückkaufswerten.
Steuerliche Vorteile möglich
Ein zusätzlicher Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung von Verkaufserlösen. Wurde die Lebensversicherung vor dem 21. Dezember 2004 abgeschlossen und bestand die Police bei Verkauf wenigstens seit zwölf Jahren, entfällt die Abgeltungssteuer ganz.
Bei jüngeren Verträgen muss ein möglicher Überschuss versteuert werden, sofern ein solcher überhaupt anfällt. Der Überschuss ist die Differenz aus geleisteten Prämien und Kaufpreis.
Bei einer vorzeitigen Kündigung ist die steuerliche Behandlung für Altverträge gleich. Bei Neuverträgen muss jedoch der Ertragsanteil versteuert werden, den die Versicherung mit dem Rückkaufswert auszahlt. Der Ertragsanteil ist in der Regel höher als ein möglicher Überschuss.
Vorbehalte der Versicherer sollten Entscheidung nicht beeinflussen
Lebensversicherer sind vom Zweitmarkt offenbar wenig begeistert. Deswegen versuchen manche Versicherungsgesellschaften, ihren Versicherten von einem Verkauf der Lebensversicherung abzuraten.
Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung definitiv loswerden wollen, sollten sich davon nicht beeindrucken lassen.
Empfehlenswert ist es, in erster Linie den Verkauf der Lebensversicherung zu versuchen. Wenn das nicht klappt, kann man immer noch auf die schlechteste Lösung, die Kündigung nebst Geltendmachung des Rückkaufswertes, zurückgreifen.
